Behandlungskosten
Wir sind eine privatzahnärztliche Praxis ohne Zulassung für die gesetzlichen Krankenkassen. Die von uns erbrachten Leistungen bezüglich der Herddiagnostik, Umweltzahnmedizin und ganzheitlichen Ansatzpunkten wären im Rahmen der gesetzlichen Gebühren nicht zu erbringen, da sie dort nicht abgebildet sind. Dafür sind die Leistungen teilweise in der erbrachten Form noch zu neu.
In der Regel gilt für unser Tun die private Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ oder auch Teil der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ. Die Gebührenziffern werden dabei mit dem 2,3-3,5 fachen Regelsatz berechnet. Oft kommt es aber durch den großen Aufwand auch zu einer Überschreitung dieses Regelsatzes.
Arztrechnungen sind unabhängig von einer vollständigen Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen zu begleichen. Der durch die privaten Krankenkassen nicht vollständig erstattete Betrag ist in solchen Fällen vom Patienten selbst zu tragen. Gesetzlich Versicherte müssen ihre Kosten komplett selbst tragen.
Wir nutzen häufig „Analogziffern“ das bedeutet, bestehende Gebührenziffern werden herangezogen, um neue Leistungen zu beschreiben. Diese werden im Text verändert und an der Ziffer mit einem „a“ gekennzeichnet. Diese Möglichkeit lassen die Gebührenordnungen offiziell zu, um neue Leistungen, die es bei Schriftlegung der Gebührenordnung noch nicht gab beschreibbar zu machen.
Diese sogenannten „Analogziffern“ der GOÄ und GOZ für die Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen werden nicht in jedem Fall erstattet. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall bei Ihrer privaten Krankenkasse und lesen Sie bitte genau in Ihren Vertragsbedingungen.