Behandlungskosten

 

Wir sind eine privatzahnärztliche Praxis ohne Zulassung für die gesetzlichen Krankenkassen. Die von uns erbrachten Leistungen bezüglich der Herddiagnostik, Umweltzahnmedizin und ganzheitlichen Ansatzpunkten wären im Rahmen der gesetzlichen Gebühren nicht zu erbringen, da sie dort nicht abgebildet sind. Dafür sind die Leistungen teilweise in der erbrachten Form noch zu neu.

In der Regel gilt für unser Tun die private Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ oder auch Teil der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ. Die Gebührenziffern werden dabei mit dem 2,3-3,5 fachen Regelsatz berechnet. Oft kommt es aber durch den großen Aufwand auch zu einer Überschreitung dieses Regelsatzes.

Arztrechnungen sind unabhängig von einer vollständigen Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen zu begleichen. Der durch die privaten Krankenkassen nicht vollständig erstattete Betrag ist in solchen Fällen vom Patienten selbst zu tragen. Gesetzlich Versicherte müssen ihre Kosten komplett selbst tragen.

Wir nutzen häufig „Analogziffern“ das bedeutet, bestehende Gebührenziffern werden herangezogen, um neue Leistungen zu beschreiben. Diese werden im Text verändert und an der Ziffer mit einem „a“ gekennzeichnet. Diese Möglichkeit lassen die Gebührenordnungen offiziell zu, um neue Leistungen, die es bei Schriftlegung der Gebührenordnung noch nicht gab beschreibbar zu machen.

Diese sogenannten „Analogziffern“ der GOÄ und GOZ  für die Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen  werden nicht in jedem Fall erstattet. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall bei Ihrer privaten Krankenkasse und lesen Sie bitte genau in Ihren Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung erfolgt zeitabhängig.

Beratungs- oder Diagnostikgespräch    60 min.    180€ 

Folgegespräch  30 min.   90€

Vor allem bei chronischen und komplexen Beschwerden/Erkrankungen oder aufwendigem Aktenstudium der Vorbefunde mit abschließender Erstellung eines individuellen Behandlungsplans sollte ein zeitlicher Aufwand für die Erstberatung von ca. 1,5 Stunden eingeplant werden. Die Erstberatung kostet bedingt durch den zeitlichen Aufwand daher ca. 270 Euro.  Bei geringerem Zeitbedarf sind die Berechnungen natürlich günstiger. Auf Grund der ganzheitlichen Betrachtungsweise werden umweltzahnmedizinische, ernährungsmedizinische und psychosomatische Aspekte der Erkrankung berücksichtigt.

Je besser die Vorinformationen oder Ihre Formulierung des Krankheitsverlaufes, je vollständiger die mitgebrachten Unterlagen wie z.B. Röntgenbilder des Kiefers und Vorbefunde, desto effektiver können wir arbeiten.

Bitte bedenken Sie, dass die Analyse aller von uns veranlassten Untersuchungen auch wegen der äußerst sorgfältigen Betrachtung entsprechend ihres Zeitaufwandes berechnet wird.

Für die CAVITAU-Untersuchung werden je nach Aufwand zwischen 300-450€ berechnet. Materialkosten belaufen sich dabei auf 80€. Es sind Einmalmaterialien für den Ultraschall, die leider sehr teuer im Einkauf sind

Am Abschluss der veranlassten diagnostischen Unterlagen werden die Therapieempfehlungen genauesten mit dem Patienten besprochen und in einem aufwändigen Bericht zur Verfügung gestellt. Dieser Bericht gilt als Basis für alle weiteren Behandlungen der beteiligten Zahnärzte, Chirurgen, Ärzte oder Heilpraktiker und wird mit ca. 70 € berechnet.

Laborleistungen werden von den Labors direkt mit dem Patienten abgerechnet. Diese werden in der Regel von den Privatkassen getragen, gesetzlich versicherte müssen diese selbst tragen.

Wir versuchen Sie immer über die Kosten auf dem Laufenden zu halten. Bitte fragen Sie uns.