Leistungen

Die Praxis Dr. Hansen versteht sich als Diagnostik- und Beratungspraxis mit dem Schwerpunkt auf übergeordnete Therapiebegleitung. Die eigentliche Behandlung erfolgt dann in Partnerpraxen oder auch durch den Hauszahnarzt. In einem Abschlussbericht werden diese über die Diagnostikergebnisse und Therapieempfehlungen informiert.

Das Leistungspektrum in der Navigationsleiste links beschreibt die Leistungen, die innerhalb von zahnärztlichen Behandlungen angeboten werden mit seinen Vor- und Nachteilen. Sie dienen als Orientierung für Patienten.

Unsere Behandlungskosten

Wir sind eine privatzahnärztliche Praxis ohne Zulassung für die gesetzlichen Krankenkassen. Die von uns erbrachten Leistungen bezüglich der Herddiagnostik, Umweltzahnmedizin und ganzheitlichen Ansatzpunkten wären im Rahmen der gesetzlichen Gebühren nicht zu erbringen, da sie dort nicht abgebildet sind. Dafür sind die Leistungen teilweise in der erbrachten Form noch zu neu.

In der Regel gilt für unser Tun die private Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ oder auch Teil der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ. Die Gebührenziffern werden dabei mit dem 2,3-3,5 fachen Regelsatz berechnet.

Arztrechnungen sind unabhängig von einer vollständigen Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen zu begleichen. Der durch die privaten Krankenkassen nicht vollständig erstattete Betrag ist in solchen Fällen vom Patienten selbst zu tragen. Gesetzlich Versicherte müssen ihre Kosten komplett selbst tragen.

Wir nutzen häufig „Analogziffern“ das bedeutet, bestehende Gebührenziffern werden herangezogen, um neue Leistungen zu beschreiben. Diese werden im Text verändert und an der Ziffer mit einem „a“ gekennzeichnet. Diese Möglichkeit lassen die Gebührenordnungen offiziell zu, um neue Leistungen, die es bei Schriftlegung der Gebührenordnung noch nicht gab beschreibbar zu machen.

Diese sogenannten „Analogziffern“ der GOÄ und GOZ  für die Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen  werden nicht in jedem Fall erstattet. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall bei Ihrer privaten Krankenkasse und lesen Sie bitte genau in Ihren Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung erfolgt zeitabhängig.

Beratungs- oder Diagnostikgespräch    60 min    180€ 

Folgegespräch  30 min   90€

Vor allem bei chronischen und komplexen Beschwerden/Erkrankungen oder aufwendigem Aktenstudium der Vorbefunde mit abschließender Erstellung eines individuellen Behandlungsplans sollte ein zeitlicher Aufwand für die Erstberatung von ca. 1,5 Stunden eingeplant werden. Die Erstberatung kostet bedingt durch den zeitlichen Aufwand daher bis ca. 270 Euro. Bei geringerem Zeitbedarf sind die Berechnungen natürlich günstiger. Auf Grund der ganzheitlichen Betrachtungsweise werden umweltzahnmedizinische, ernährungsmedizinische und psychosomatische Aspekte der Erkrankung berücksichtigt.

Je besser die Vorinformationen oder Ihre Formulierung des Krankheitsverlaufes, je vollständiger die mitgebrachten Unterlagen wie z.B. Röntgenbilder des Kiefers und Vorbefunde, desto effektiver können wir arbeiten.

Senden Sie uns im Vorfeld DVT CDs, die analysiert werden müssen, oder veranlassen wir eine DVT im Hause bei der Zahnarztpraxis Dr. Hähl, so wird die Dokumentationen dieser Röntgenuntersuchungen mit ca. 120 € berechnet. Die Anfertigung des DVT in der Praxis Hähl wird von dieser in Rechnung gestellt.

Die Kosten für die CAVITAU-Untersuchung betragen zwischen 250 € für einen Quadranten (= halber Ober- oder Unterkiefer) und 400 € für die gesamten Kiefer. Dazu kommen noch die Gelkissen für das Untersuchungshandstück (Einmalartikel) von 80 €

Müssen wir Toxinmessungen an wurzelgefüllten Zähnen durchführen schlägt das mit 60 €  pro Zahn zu Buche.

Bitte bedenken Sie, dass die Analyse aller von uns veranlassten Untersuchungen auch wegen der äußerst sorgfältigen Betrachtung entsprechend ihres Zeitaufwandes berechnet wird.

Am Abschluss der veranlassten diagnostischen Unterlagen werden die Therapieempfehlungen genauesten mit dem Patienten besprochen und in einem aufwändigen Bericht zur Verfügung gestellt. Dieser Bericht gilt als Basis für alle weiteren Behandlungen der beteiligten Zahnärzte, Chirurgen, Ärzte oder Heilpraktiker und wird mit ca. 60-100 € berechnet.

Laborleistungen werden von den Labors direkt mit dem Patienten abgerechnet. Diese werden in der Regel von den Privatkassen getragen, gesetzlich versicherte müssen diese selbst tragen.

Wir versuchen Sie immer über die Kosten auf dem Laufenden zu halten. Bitte fragen Sie uns.